• Mehrstetten (Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg)
Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme

Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Beschreibung

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Reutlingen (Handwerkskammer Reutlingen)

Adresse

Hausanschrift

Hindenburgstraße 58

72762 Reutlingen

Postfachadresse

Postfach 17 43

72707 Reutlingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 14:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de

Fax: 07121/2412-400

Telefon Festnetz: 07121/2412-0

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Sprache: de

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)

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Hausanschrift

Albstadtweg 9

70567 Stuttgart

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Telefon Festnetz: (0711) 2 28 45-0

Fax: (07 11) 2 28 45-44

E-Mail: info@lzk-bw.de

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Industrie- und Handelskammer Reutlingen (Industrie- und Handelskammer Reutlingen)

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Hindenburgstraße 54

72762 Reutlingen

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E-Mail: info@reutlingen.ihk.de

Fax: 07121/201-4120

Telefon Festnetz: 07121/201-0

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Steuerberaterkammer Stuttgart (Steuerberaterkammer Stuttgart)

Adresse

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Hegelstrasse 33

70174 Stuttgart

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E-Mail: mail@stbk-stuttgart.de

Fax: 0711/61948-703

Telefon Festnetz: 0711/61948-0

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Rechtsanwaltskammer Tübingen (Rechtsanwaltskammer Tübingen)

Adresse

Hausanschrift

Christophstraße 30

72072 Tübingen

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Telefon Festnetz: 07071 / 99010 - 30

Fax: 07071 / 99010 - 510

E-Mail: info@rak-tuebingen.de

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Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)

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Villastraße 1

70190 Stuttgart

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E-Mail: info@lak-bw.de

Fax: 0711 / 99347-45

Telefon Festnetz: 0711 / 99347-0

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Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)

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Jahnstr. 40

70597 Stuttgart

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E-Mail: info@laek-bw.de

Fax: 0711 - 769 89 50

Telefon Festnetz: 0711 - 769 89 0

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Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

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Konrad-Adenauer-Straße 20

72072 Tübingen

Postfachadresse

Postfach 26 66

72016 Tübingen

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Telefon Festnetz: 07071 757-0

Fax: 07071 757-3190

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

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Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)

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Danneckerstraße 54

70182 Stuttgart

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E-Mail: info@akbw.de

Fax: 0711 / 2196-121

Telefon Festnetz: 0711 / 2 196-135

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Notarkammer Baden-Württemberg (Notarkammer Baden-Württemberg)

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Friedrichstraße 9a

70174 Stuttgart

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Fax: 0711 30 58 77 69

E-Mail: info@notarkammer-bw.de

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Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)

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Am Kräherwald 219

70193 Stuttgart

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E-Mail: info@ltk-bw.de

Fax: 0711 - 7 228 632 - 20

Telefon Festnetz: 0711 - 7 228 632 - 0

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de