Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
Beschreibung
Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.
Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.
In Handwerksberufen müssen die Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.
Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Mannheim (Handwerkskammer Mannheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 07 54
68058 Mannheim
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar (Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 16 61
68016 Mannheim
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (Landesapothekerkammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesärztekammer Baden-Württemberg (Landesärztekammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Architektenkammer Baden-Württemberg (Architektenkammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landestierärztekammer Baden-Württemberg (Landestierärztekammer Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium Karlsruhe)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,
- deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
- deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.
Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.
Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg