Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
- dringend einen Ausweis benötigen und
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)
Adresse
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76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Ost (Bürgerbüro Ost)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)
Adresse
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
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Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)
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Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
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Bürgerbüro Wolfartsweier (Bürgerbüro Wolfartsweier)
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Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)
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Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Telefon Festnetz: 0721 94761 0
Telefon Festnetz: 0721 94761 13
Fax: 0721 94761 14
E-Mail: stupferich@karlsruhe.de
Bürgerbüro Hohenwettersbach (Bürgerbüro Hohenwettersbach)
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Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
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Telefon Festnetz: 0721 133 2926
Telefon Festnetz: 0721 133 2928
Fax: 0721 133 2929
E-Mail: hohenwet@karlsruhe.de
Bürgerbüro Grötzingen (Bürgerbüro Grötzingen)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0721 133 7628
Telefon Festnetz: 0721 133 7610
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Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Karlsruhe
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1Ausweispflicht)
- § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
- § 6 (PAuswG) Gültigkeit
- § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
- § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
- § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
- § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keinen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Karlsruhe
sofort
Kosten
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EUR 10,00
EUR 13,00 Zuschlag, wenn
- die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
- eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Karlsruhe
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg