Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Welzheim

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Welzheim

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

    • dringend einen Ausweis benötigen und
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

    Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

    Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Welzheim (Stadt Welzheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 40

    73638 Welzheim

    Hausanschrift

    Kirchplatz 3

    73642 Welzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07182/8008-0

    Fax: 07182/800880

    E-Mail: stadt@welzheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welzheim

    Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welzheim

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welzheim

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 1Ausweispflicht)
    • § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
    • § 6 (PAuswG) Gültigkeit
    • § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
    • § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
    • § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
    • § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers

    § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Welzheim

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welzheim

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
    Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

    Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Fristen

    Hinweise für Welzheim

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welzheim

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Welzheim

    EUR 10,00

    Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde auch einen Zuschlag von 13 Euro erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welzheim

    Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de