Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

    Beschreibung

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

    • dringend einen Ausweis benötigen und
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

    Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

    Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 30

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15205

    E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Holzheim (Bezirksamt Holzheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlater Straße 1

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-15310

    E-Mail: holzheim@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 5

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 65015105

    E-Mail: bartenbach@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Jebenhausen (Bezirksamt Jebenhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Boller Straße 12

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15405

    E-Mail: jebenhausen@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichsdorfstraße 34

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15511

    E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gmünder Straße 32

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15611

    E-Mail: maitis@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 6

    73035 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15705

    E-Mail: faurndau@goeppingen.de

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    Sprache: de

    Bürgerdienste: Bürgerbüro (Bürgerdienste: Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 1

    73033 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 6503455

    E-Mail: buergerbuero@goeppingen.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

    Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 1Ausweispflicht)
    • § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
    • § 6 (PAuswG) Gültigkeit
    • § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
    • § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
    • § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
    • § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers

    § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
    Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

    Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    sofort

    Kosten

    • EUR 10,00
    • EUR 13,00 Zuschlag, wenn
      • die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
      • eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de