Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
Beschreibung
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
- dringend einen Ausweis benötigen und
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)
Adresse
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: 07161 650 15205
E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de
Bezirksamt Holzheim (Bezirksamt Holzheim)
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Telefon Festnetz: 07161 650-15310
E-Mail: holzheim@goeppingen.de
Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: 07161 65015105
E-Mail: bartenbach@goeppingen.de
Bezirksamt Jebenhausen (Bezirksamt Jebenhausen)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: 07161 650 15405
E-Mail: jebenhausen@goeppingen.de
Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)
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Telefon Festnetz: 07161 650 15511
E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de
Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)
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Telefon Festnetz: 07161 650 15611
E-Mail: maitis@goeppingen.de
Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Do 13:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: 07161 650 15705
E-Mail: faurndau@goeppingen.de
Bürgerdienste: Bürgerbüro (Bürgerdienste: Bürgerbüro)
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Telefon Festnetz: 07161 6503455
E-Mail: buergerbuero@goeppingen.de
erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1Ausweispflicht)
- § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
- § 6 (PAuswG) Gültigkeit
- § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
- § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
- § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
- § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Kosten
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Zuschlag, wenn
- die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
- eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
Hinweise (Besonderheiten)
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg