Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1129
77732 Zell am Harmersbach
Hausanschrift
Kontakt
Ortsverwaltung Unterharmersbach (Ortsverwaltung Unterharmersbach)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1129
77732 Zell am Harmersbach
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg