Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7851 883477
Telefon Festnetz: +49 7851 883480
Telefon Festnetz: +49 7851 883480
Fax: +49 7851 881102
E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de
Internet
Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7854 969815
Fax: +49 7854 969819
Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7853 240
Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7853 315
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein bis vier Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg