Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuch - Eintrag sperren lassen

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Beschreibung

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schömberg (Gemeinde Schömberg)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Lindenstr. 7

    75328 Schömberg

    Hausanschrift

    Lindenstr. 7

    75328 Schömberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schoemberg.de

    Fax: 07084/14-100

    Telefon Festnetz: 07084/14-0/110

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel ein bis vier Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en