Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuch - Eintrag sperren lassen

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Beschreibung

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Heddesbach (Gemeinde Heddesbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 2

    69434 Heddesbach

    Lieferanschrift

    Altneudorfer Straße 59

    69250 Schönau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit (unter 06228/92010 außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgermeisteramts) Mo 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Di 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Mi 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Do 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Fr 08:30 - 15:00 Uhr freitags nur bis 12:00 Uhr Besuchszeit (Sprechzeit des Bürgermeisters - nur nach vorheriger Terminvereinbarung -) Mo geschlossen Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4962722268

    Telefon Festnetz: +49622892010

    Fax: +496228920126

    E-Mail: post@heddesbach.gvv-schoenau.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel ein bis vier Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en