Adressbuchsperre
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie beispielsweise Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Die Meldebehörde muss bei der Anmeldung sowie spätestens zwei – jedoch nicht früher als vier – Monate vor der Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
Hinweis:
Die Stadt Gaildorf gibt derzeit kein derartiges Werk heraus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 50
74402 Gaildorf
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gaildorf
Die Meldebehörde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaildorf
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Hinweise für Gaildorf
Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Gaildorf
Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung bestimmen, dass der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht weniger als einen Monat betragen darf, eingelegt werden muss.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gaildorf
Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung bestimmen, dass der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht weniger als einen Monat betragen darf, eingelegt werden muss.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg