Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuchsperre

    Hinweise für Gaildorf

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie beispielsweise Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Gaildorf

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wenn Sie nicht möchten, dass dort Informationen wie beispielsweise Ihr Name, ein Doktorgrad oder Ihre Anschrift erscheinen, können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

    Die Meldebehörde muss bei der Anmeldung sowie spätestens zwei – jedoch nicht früher als vier – Monate vor der Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

    Hinweis:

    Die Stadt Gaildorf gibt derzeit kein derartiges Werk heraus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 50

    74402 Gaildorf

    Hausanschrift

    Schloss-Strasse 20

    74405 Gaildorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07971/253-0

    Fax: 07971/253-188

    E-Mail: stadt@gaildorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaildorf

    Die Meldebehörde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Leistungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaildorf

    Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Gaildorf

    Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung bestimmen, dass der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht weniger als einen Monat betragen darf, eingelegt werden muss.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gaildorf

    Die Gemeinde kann durch öffentliche Bekanntmachung bestimmen, dass der Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht weniger als einen Monat betragen darf, eingelegt werden muss.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de