Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Beschreibung
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Auenwald (Gemeinde Auenwald)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 61
71547 Auenwald
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 mit Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 15:30 - 18:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
Eintrag in einem Adressbuch
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel ein bis vier Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg