Bioabfall entsorgen
Beschreibung
Bioabfälle können Sie entsorgen
- in einer separaten Biotonne,
- in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
- an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
- durch Eigenkompostierung oder
- im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.
Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Bioabfall entsorgen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
- Gemüse- und Obstreste,
- Balkon- und Topfpflanzen,
- benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
- feste Speisereste,
- feste Altspeisefette,
- altes Brot,
- Eierschalen,
- Fallobst,
- Laub,
- Rasenschnitt,
- kleiner Heckenschnitt.
wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).
Hinweise (Besonderheiten)
siehe "Vertiefende Informationen"
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg