Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall entsorgen

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Bioabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Bioabfälle können Sie entsorgen

    • in einer separaten Biotonne,
    • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
    • durch Eigenkompostierung oder
    • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

    Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
    In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallwirtschaftsbetrieb)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsbadweg 13

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 52 6555

    Fax: +49 7351 525 784

    E-Mail: awb@biberach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Sie möchten Bioabfall entsorgen.

    Bioabfälle sind zum Beispiel

    • rohe, pflanzliche Obst- und Gemüseabschnitte
    • Zitrusfrüchte
    • Salatreste
    • pflanzliche Speisereste (roh & verdorben)
    • Nussschalen
    • verwelkte Blumen
    • kleine Mengen an Unkraut
    • Papiertüten und Zeitungspapier in kleinen Mengen zum Verpacken der Bioabfälle

    wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    keine

    Kosten

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gutenzell-Hürbel

    siehe "Vertiefende Informationen"

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en