Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall entsorgen

    Bioabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Bioabfälle können Sie entsorgen

    • in einer separaten Biotonne,
    • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
    • durch Eigenkompostierung oder
    • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

    Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
    In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Bioabfall entsorgen.

    Bioabfälle sind zum Beispiel

    • Gemüse- und Obstreste,
    • Balkon- und Topfpflanzen,
    • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
    • feste Speisereste,
    • feste Altspeisefette,
    • altes Brot,
    • Eierschalen,
    • Fallobst,
    • Laub,
    • Rasenschnitt,
    • kleiner Heckenschnitt.

    wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    siehe "Vertiefende Informationen"

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en