Bioabfall entsorgen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Bioabfälle können Sie entsorgen
- in einer separaten Biotonne,
- in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
- an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
- durch Eigenkompostierung oder
- im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.
Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Sie möchten Bioabfall entsorgen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
- Gemüse- und Obstreste,
- Balkon- und Topfpflanzen,
- benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
- feste Speisereste,
- feste Altspeisefette,
- altes Brot,
- Eierschalen,
- Fallobst,
- Laub,
- Rasenschnitt,
- kleiner Heckenschnitt.
wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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siehe "Vertiefende Informationen"
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg