Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Stellen, vor allem von den Notaren, zur Verfügung gestellt.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Stellen, vor allem von den Notaren, zur Verfügung gestellt.

    Hinweis: Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich zugänglich und steht nur dem Gutachterausschuss zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch Auskunft aus der Kaufpreissammlung verlangt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 0

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichshafen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis (Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Charlottenstraße 12

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung muss ein schriftlicher formloser Antrag mit Angabe des Zwecks und Nachweis des „berechtigten Interesses“ an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gesendet werden. In dem Antrag muss eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Wird mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können. Bei mit der Wertermittlung befassten Behörden und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann das Vorliegen eines berechtigten Interesses unterstellt werden.

    Des Weiteren dürfen der Auskunft keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.

    Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.

    Die erteilten Auskünfte dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

    Die Auskünfte werden in anonymisierter Form erteilt, das heißt die Namen und Anschriften der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

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    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3-5 Werktage.

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de