Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
Hinweise für Bruchsal
Beschreibung
Hinweise für Bruchsal
Die Gutachterausschüsse erhalten von den beurkundenden Stellen (in der Regel von den Notaren) Mehrfertigungen aller Verträge, mit denen innerhalb des Zuständigkeitsgebiets des Gutachterausschusses Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Auf Grundlage der Informationen aus diesen Kaufverträgen führen die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung. Beim Verkauf bebauter Grundstücke oder Grundstücksteile oder beim Verkauf von Eigentumswohnungen holt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von den am Kauf Beteiligten über entsprechende Fragebögen zusätzliche Informationen über die veräußerten Objekte ein. Diese Angaben werden ebenfalls in die Kaufpreissammlung eingepflegt.
Aus der Gesamtheit aller in der Kaufpreissammlung enthaltenen Informationen werden die Bodenrichtwerte und andere für die Wertermittlung erforderliche Daten ermittelt. Die Kaufpreissammlung stellt damit die Grundlage der Wertermittlung für den Gutachterausschuss und für andere Bewertungssachverständige dar.
Die Daten der Kaufpreissammlung sind zunächst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses (Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7251 794333
Fax: +49 7251 795533
E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de
E-Mail: bodenrichtwerte@bruchsal.de
Internet
Stadtverwaltung Bruchsal (Stadtverwaltung Bruchsal)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bruchsal
Formular zur Beantragung von Auskünften aus der Kaufpreissamlung (siehe unten)
Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:
- Sie als Antragstellerin oder Antragsteller können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
- Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck.
- Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Antragstellern vor, wenn es zu den beruflichen Obliegenheiten des Anfragenden gehört, Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken zu erstatten, und ein solches Gutachten erstattet werden soll. Ein berechtigtes Interesse ist auch bei Behörden in der Ausübung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstellen.
In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von Daten über anonymisierte Vergleichsobjekte, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie können die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal beantragen. Das Antragsformular können Sie der Geschäftsstelle auch gerne ausgefüllt und unterschrieben in eingescannter Form per E-Mail senden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3-5 Werktage.
Kosten
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Die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung ist mit Verwaltungsgebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal verbunden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg