Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswertermittlung beantragen

    Hinweise für Bruchsal

    Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf von Grundstücken, in Nachlassangelegenheiten, bei Scheidungen oder Zwangsversteigerungen aber auch in verschiedenen anderen Lebenslagen relevant.

    Beschreibung

    Hinweise für Bruchsal

    Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf von Grundstücken, in Nachlassangelegenheiten, bei Scheidungen oder Zwangsversteigerungen aber auch in verschiedenen anderen Lebenslagen relevant.

    Es ist eine zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses, den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln. Grundlage der Ermittlung des Verkehrswerts ist die Kaufpreissammlung, die beim Gutachterausschuss geführt wird. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.

    Durch Verkehrswertgutachten wird in der Regel der Verkehrswert folgender Objekte bestimmt:

    • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
    • unbebaute Grundstücke
    • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
    • grundstücksgleiche Rechte
    • Eigentumswohnungen

    Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist ein Gremium aus unabhängigen ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern, die in der Wertermittlung sachkundig und erfahren sind. Verkehrswertgutachten werden durch den Vorsitzenden des Gemeinsamen Gutachterausschusses und mindestens zwei weitere Gutachterinnen bzw. Gutachter in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Das Gutachten wird dabei jeweils von einem Mitglied des Gutachterausschusses vorbereitet, das Sachverständige/r für die Grundstückswertermittlung ist.

    Ergebnis der Verkehrswertermittlung ist ein ausführliches schriftliches Gutachten, welches die Höhe des Verkehrswerts begründet und alle dafür ausschlaggebenden Punkte benennt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses (Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstraße 13

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 794333

    Fax: +49 7251 795533

    E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de

    E-Mail: bodenrichtwerte@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bruchsal (Stadtverwaltung Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 66

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Kaiserstraße 66

    76646 Bruchsal

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251/79-0

    Telefon Festnetz: 07251/79-0

    Fax: 07251/79-222

    E-Mail: info@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bruchsal

    Formular zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens (siehe unten)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bruchsal

    Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind hinsichtlich des jeweiligen Wertermittlungsobjekts folgende Personen bzw. Einrichtungen zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens berechtigt:

    • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
    • diesen gleichstehende Berechtigte
    • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
    • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
    • Gerichte und Justizbehörden

    Sollten Sie selbst nicht berechtigt sein, das Verkehrswertgutachten zu beantragen, aber der Eigentümer/die Eigentümerin stimmt der Antragstellung zu, so ist dessen/deren Zustimmung auf Grundlage eines Formulars erforderlich.
    Mit der Vorbereitung und dem Beschluss (der „Erstattung“) von Verkehrswertgutachten sind in der Regel örtliche Besichtigungen der Wertermittlungsobjekte verbunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bruchsal

    Der Antrag auf Ermittlung eines Verkehrswerts ist an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu richten und kann auch gerne unterschrieben und eingescannt per E-Mail zugesandt werden.

    Fristen

    Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bruchsal

    Dem Gutachterausschuss und der Geschäftsstelle ist es ein Anliegen, die Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 194 Baugesetzbuch) und der damit verbundenen Sorgfalt zeitnah zur Antragstellung fertigzustellen.

    Kosten

    Hinweise für Bruchsal

    Die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens ist mit Verwaltungsgebühren verbunden. Die maßgebliche Gutachterausschussgebührensatzung können Sie hier einsehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de