Grundstückswertermittlung beantragen
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswerte ermitteln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gutachterausschuss - Geschäftsstelle (Gutachterausschuss - Geschäftsstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.
Voraussetzungen
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-
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.
Verfahrensablauf
Hinweise für Baden-Baden
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen.
Fristen
Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baden-Baden
in der Regel zeitnah innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Kosten
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Die Kosten können Sie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit
des Gutachterausschusses, seiner Geschäftsstelle und der städtischen Bewertungsstelle unter § 6a
Gebührenhöhe (ab 01.01.2002) entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baden-Baden
Für weitere Informationen zur Grundstückswertermittlung wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg