Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt dem Standesamt melden

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Straße 45

    74855 Haßmersheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6266 791 31

    Fax: +49 6266 791 40

    E-Mail: standesamt@hassmersheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
    • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
      • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
      • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
      • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
      • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
      • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
    • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

    • sind die Mutter,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
    • waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
    • sind eine andere Person und wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

    Die Geburt wird dort beurkundet.

    Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach der Geburt

    Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

    Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

    Kosten

    Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

    Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

    • Elterngeld
    • Kindergeld
    • Mutterschaftsgeld

    Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

    Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en