Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt dem Standesamt melden

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Hinweis: Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

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    Ansprechpartner

    Stadt Karlsruhe (Stadt Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Friedrich-Straße 10

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133-1586

    E-Mail: stadt@karlsruhe.de

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    Sprache: de

    Standesamt Karlsruhe Stadt (Standesamt Karlsruhe Stadt)

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    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

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    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3409

    E-Mail: standesamt@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Standesamt Grötzingen (Standesamt Grötzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76229 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7614

    E-Mail: standesamt@groetzingen.karlsruhe.de

    Internet

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    Sprache: de

    Standesamt Neureut (Standesamt Neureut)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Neureuter Hauptstraße 256 - 258

    76149 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 7805 142

    Telefon Festnetz: 0721 7805 0

    Fax: 0721 7805 150

    E-Mail: neureut@karlsruhe.de

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    Standesamt Durlach (Standesamt Durlach)

    Adresse

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Hausanschrift

    Verwaltung - Pfinztalstraße 33

    76227 Karlsruhe-Durlach

    Kontakt

    Fax: 0721 133 1932

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    Telefon Festnetz: 0721 133 1933

    Telefon Festnetz: 0721 133 1934

    Telefon Festnetz: 0721 133 2900

    E-Mail: standesamt@durlach.karlsruhe.de

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    Standesamt Wettersbach (Standesamt Wettersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wetterbach 40

    76228 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 133 7720

    Telefon Festnetz: 0721 133 7721

    Fax: 0721 133 7709

    E-Mail: standesamt@wettersbach.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
    • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
      • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
      • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
      • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
      • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
      • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
    • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

    • sind die Mutter,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
    • waren als Hebamme, Arzt oder Ärztin bei der Geburt anwesend oder
    • sind eine andere Person und wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

    Die Geburt wird dort beurkundet.

    Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    innerhalb einer Woche nach der Geburt

    Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

    Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

    Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

    • Elterngeld
    • Kindergeld
    • Mutterschaftsgeld

    Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
    Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en