Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt dem Standesamt melden

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 1

    71634 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2327

    Fax: 07141 910-2619

    E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige
    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Namensführung des Kindes
    • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
    • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
      • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
      • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
      • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
      • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
      • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
      • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
    • bei ausländischen Eltern: zusätzlich
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

    Manchmal sind weitere Unterlagen nötig. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

    • sind die Mutter,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
    • waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
    • sind eine andere Person und wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen. Die Geburt wird dort beurkundet. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • innerhalb einer Woche nach der Geburt

    Hnweis: Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

    Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

    • Elterngeld
    • Kindergeld
    • Mutterschaftshilfe

    Jede weitere Geburtsurkunde kostet 20 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en