Hausgeburt dem Standesamt melden
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Namensführung des Kindes
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Manchmal sind weitere Unterlagen nötig. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie.
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie
- sind die Mutter,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
- waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
- sind eine andere Person und wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige durch Personen)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Geburtenregister)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV) (Nachweise bei Anzeige der Geburt)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen. Die Geburt wird dort beurkundet. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
- innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hnweis: Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftshilfe
Jede weitere Geburtsurkunde kostet 20 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg