Rentenversicherung Informationserteilung

    Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

    Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

    Beschreibung

    Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

    Sie erhalten eine Renteninformation über:

    • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
    • Ihre derzeitigen Rentenansprüche. Durch den Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) deckt sie mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten, um zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen zu können.

    Die erste Renteninformation beinhaltet zusätzlich Ihren Versicherungsverlauf. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Heidenheim (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, ob schriftlich, telefonisch oder online. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin kann dadurch schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

    Voraussetzungen

    keine

    Ohne eigenen Antrag erhalten Sie eine jährliche Renteninformation:

    • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
    • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

    • § 109 Renteninformation und Rentenauskunft

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Renteninformation telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dafür müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben.

    Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für einen Online-Antrag benötigen Sie:

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en