Familienname Änderung

    Namen nach der Scheidung ändern

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
        Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber).
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Obere Marktstraße 1

    71634 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2327

    Fax: 07141 910-2619

    E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheregisterauszug mit Scheidungsvermerk

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:

    • § 1355 Ehename

    Personenstandsgesetz - PStG:

    • § 41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

    Personenstandsverordnung - PStV:

    • § 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
    • § 62 Besonderheiten bei Mitteilungen

    § 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) - Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 - Gebührenverzeichnis

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
    Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
    Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt, bei welchem Sie geheiratet haben, eingeht. War die Eheschließung nicht vor einem Standesamt ist das Wohnsitzstandesamt zuständig und die Erklärung wird nach Aufnahme wirksam.

    Nach Eintragung der wirksamen Namensänderung können Sie eine Bescheinigung hierüber beim registerführenden Standesamt erhalten.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

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    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 40 Euro
    • für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
      • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: 20 Euro
    • für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je 20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de