Namen nach der Scheidung ändern
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber).
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt (Standesamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr (nur jeden ersten Mo im Monat) Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Für die Anmeldung einer Eheschließung muss zwingend ein Termin vereinbart werden.) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheregisterauszug mit Scheidungsvermerk
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB:
- § 1355 Ehename
- § 41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
Personenstandsverordnung - PStV:
- § 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
- § 62 Besonderheiten bei Mitteilungen
§ 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) - Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 - Gebührenverzeichnis
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt, bei welchem Sie geheiratet haben, eingeht. War die Eheschließung nicht vor einem Standesamt ist das Wohnsitzstandesamt zuständig und die Erklärung wird nach Aufnahme wirksam.
Nach Eintragung der wirksamen Namensänderung können Sie eine Bescheinigung hierüber beim registerführenden Standesamt erhalten.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
-
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 40 Euro
- für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
- wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: 20 Euro
- für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg