Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Beschreibung
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:
- Art,
- Menge sowie
- räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
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Ansprechpartner
Für Kreis Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Verpflichtung ergibt sich direkt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Verfahrensablauf
Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".
Fristen
alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg