Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem H-Kennzeichen (zum Beispiel: TBB-A20H) oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen (zum Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

    Beschreibung

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem H-Kennzeichen (zum Beispiel: TBB-A20H) oder mit einem roten Oldtimerkennzeichen (zum Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

    Ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen kann uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.

    Ein Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen darf hingegen nur:

    • an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen, wozu auch die Anfahrt zu und die Abfahrt von solchen Veranstaltungen zählen
    • Probe- und Überführungsfahrten durchführen
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

    Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sein müssen, zugeteilt werden. Dabei dürfen nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig mit diesem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Für ein H-Kennzeichen:
    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Bei Änderung einer bestehenden Zulassung auf H-Kennzeichen:

    - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    - Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
    - die bestehenden Kennzeichen
    - Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist

    • Im Zusammenhang mit der Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel: zusätzlich siehe => Link: Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs wegen Halterwechsel
    • Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf den gleichen Halter
    • Im Zusammenhang mit der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter zusätzlich: siehe => Link: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf einen neuen Halter
    Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
    • Formloser Antrag mit Angabe der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen verwendet werden sollen
    • Nachweis der technischen Fahrzeugdaten
    • Polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu beantragen ist
    • Oldtimergutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
    • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
      - bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
    • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
    • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
    • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter
      - Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
    • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    • Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis
    • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs, das die Eigenschaft als Oldtimer bestätigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tauberbischofsheim

    Für eine H-Zulassung:
    • Zulassungsantrag mit Angabe H-Kennzeichen
    • SEPA Lastschriftmandat
    Für ein rotes Oldtimerkennzeichen:
    • SEPA Lastschriftmandat

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en