Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

    Die Auskunft erstreckt sich auf

    • den Vor- und Familiennamen,
    • einen eventuellen Doktorgrad und
    • die derzeitige Anschrift.

    Hinweis: Die Auskünfte werden über Gruppen von Wahl- oder Abstimmungsberechtigten erteilt, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter der Betroffenen entscheidend ist. Eine andere Eigenschaft wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit ist kein Auswahlkriterium. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden.

    Achtung: Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden.

    Hinweis: Wenn Bürgerinnen oder Bürger zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, der Weitergabe widersprochen haben, werden die Daten nicht weitergegeben. Die Meldebehörde weist sie bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

    Die betroffenen Personen müssen keinen Widerspruch einlegen, wenn schon eine allgemeine Auskunftssperre besteht. Die Daten werden dann nicht weitergegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 883477

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Fax: +49 7851 881102

    E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

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    Rathausplatz 1

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    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

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    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 16:30 - 18:30 Uhr Di 10:30 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

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    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

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    Herrenstraße 1

    77694 Kork

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

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    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

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    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

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    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

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    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

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    Rathausplatz 1

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

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    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

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    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 10:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 13:30 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 13:30 - 16:30 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
    • Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
    • Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 50 Abs. 1 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.

    In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Kosten für die Gruppenauskunft sind abhängig vom Einzelfall.

    Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en