Eignung eines Vereins als Vormund Anerkennung

    Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen

    Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

    Beschreibung

    Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Eintragung des Vereins
    • Satzung
    • Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
    • Nachweis der Einholung erweiterter Führungszeugnisse der Mitarbeiter durch den Verein
    • Anzahl der Wohnplätze

    Voraussetzungen

    • Die Eltern haben in ihrer letztwilligen Verfügung den Verein benannt oder
    • es steht keine geeignete Privatperson für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung, z.B. bei Findelkindern oder bei als Flüchtlingen ohne Eltern in Deutschland aufgenommenen Minderjährigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos beantragen.

    Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis. Es kann sie befristen oder mit Auflagen verbinden.

    Bei negativer Prüfung erhalten Sie einen Ablehungsbescheid.

    Vor der Bestellung muss der Verein in die Übernahme der Vormundschaft einwilligen. Die Vormundschaft wird von einzelnen Mitgliedern oder Mitarbeitern ausgeübt, nicht vom Erzieher des Mündels im Heim des Vereins.

    Die Bestellung als Vormund begründet das Familiengericht. Ein Mitvormund oder Gegenvormund bestellt es nur nach Anhörung des Vereins.

    Eine Gegenvormundschaft durch das Jugendamt gibt es nicht.

    Fristen

    keine

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften beim Landesjugendamt eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert das Verfahren höchstens drei Monate.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de