Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

    Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

    Beschreibung

    Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

    Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

    Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

    Voraussetzungen

    • Hochschulzugangsberechtigung
    • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
    • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
    • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

    Fristen

    Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:

    • 15. Juli für das kommende Wintersemester
    • 15. Januar für das kommende Sommersemester

    Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.

    Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

    Kosten

    Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en