Feuerbestattung
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene vor oder nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7546 92450
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Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)
Adresse
Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7544 95900-0
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Stadt Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen)
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 7541 203 0
Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe (Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203-4300
E-Mail: stadtbauamt@friedrichshafen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
- ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder – falls eine solche nicht vorliegt – der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung
(bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg: Sterbeurkunde) - Bescheinigung der Ortspolizeibehörde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Weitere Informationen und die entsprechenden Satzungen finden Sie hier.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
- Bestattungsgebührensatzung der Stadt Friedrichshafen
- Bestattungsgebührensatzung Friedrichshafen - Anlage Gebührenverzeichnis
- Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG)
- § 32 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Bestattungsart)
- § 35 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Zulässigkeit der Feuerbestattung)
- § 16 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Verfahren, Erlaubnis)
- § 17 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Ärztliche Bescheinigung)
Rechtsbehelf
Hinweise für Friedrichshafen
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um die Leiche einer unbekannten Person, wird die Erlaubnis erst erteilt, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat.
Fristen
Hinweise für Friedrichshafen
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Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, ist eine Einäscherung unzulässig.
Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."
Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg