Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Beschreibung

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

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    Hausanschrift

    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 14

    89077 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

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    Bürgerdienste - Führerscheinstelle (Bürgerdienste - Führerscheinstelle)

    Adresse

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    Sattlergasse 2

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@ulm.de

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3288

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    Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)

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    Hausanschrift

    Stifterweg 94

    89075 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1162

    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

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    Hausanschrift

    Rathausweg 1

    89081 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1272

    Fax: +49 731 5527 79

    E-Mail: ov-ma@ulm.de

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    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

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    Loherstraße 18

    89081 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

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    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

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    Waldstraße 29

    89081 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

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    Hausanschrift

    Altheimer Straße 20

    89079 Ulm

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    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

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    Albstraße 5

    89081 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

    E-Mail: ov-ju@ulm.de

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    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

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    Dorfstraße 10

    89079 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

    E-Mail: ov-eg@ulm.de

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    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

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    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
      beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
      Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
    • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
      Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Voraussetzungen

    Namensänderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
    • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de