Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Beschreibung

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Bruchsal (Führerscheinstelle Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Güterbahnhof 9

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.br@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Karlsruhe (Führerscheinstelle Karlsruhe)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 76-78

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.ka@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachdienst 20 - Bürgerdienstleistungen, Sicherheit und Ordnung (Fachdienst 20 - Bürgerdienstleistungen, Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 69

    76652 Philippsburg

    Hausanschrift

    Rote-Tor-Straße 6-10

    76661 Philippsburg

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • Nachweis über die erfolgte Namensänderung
    • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
      Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Voraussetzungen

    Namensänderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    • § 21 Antrag auf Erteilung
    • § 25 Meldepflichten

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
    • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en