Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

    Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

    Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Melde- und Passwesen (Melde- und Passwesen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    79812 Titisee-Neustadt

    Hausanschrift

    Pfauenstraße 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Lieferanschrift

    Pfauenstr. 2-4

    79822 Titisee-Neustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7651 206 609

    E-Mail: meldewesen@titisee-neustadt.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    ausgefülltes Formular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Sie möchten

    • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
    • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle abmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

    Verwenden Sie fü die Abmeldung das Formular "Gewerbe-Abmeldung". Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Wenn Sie die Abmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

    Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung und die Gebührenrechnung dann innerhalb der nächsten Tage per Post. Melden Sie Ihr Gewerbe persönlich ab, bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt. Die Gebühren können Sie dann direkt bezahlen.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung abmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Titisee-Neustadt

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en