Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Hinweise für Gaildorf

    Informationen zur Gewerbeabmeldung erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Gaildorf

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 50

    74402 Gaildorf

    Hausanschrift

    Schloss-Strasse 20

    74405 Gaildorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07971/253-0

    Fax: 07971/253-188

    E-Mail: stadt@gaildorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung). Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung kann die zuständige Stelle weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Gewerbeordnung (GewO)

    • § 14 Anzeigepflicht
    • § 15 Empfangsbescheinigung
    • § 55c Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
    • § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)

    Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

    Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

    • § 3a elektronische Kommunikation

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax abmelden. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

    • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ (GewA 3) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en