Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen

    Hinweise für Pfedelbach

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Pfedelbach

    Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Bürgerservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    74629 Pfedelbach

    Postfachadresse

    Postfach 10

    74627 Pfedelbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07941608156

    Fax: 07941608147

    E-Mail: buergerservice@pfedelbach.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pfedelbach

    • alter Reisepass
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

    Tipp: Erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Passbehörde, welche weiteren Unterlagen Sie gegebenenfalls noch vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pfedelbach

    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
    • Ihr Name hat sich zum Beispiel nach einer Eheschließung geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pfedelbach

    Passgesetz (PassG)

    • § 4 Passmuster
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 11 Ungültigkeit eines Passes
    • § 15 Pflichten des Passinhabers

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pfedelbach

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Pfedelbach

    • Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
    • Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
    • Der Reisepass wird vom Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH, nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
    • Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Pfedelbach

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
    • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pfedelbach

    Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

    Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

    Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
    Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

    Kosten

    Hinweise für Pfedelbach

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
    • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
    • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
    • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
    • Kinderreisepass: EUR 13,00
      • Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
    • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
    • Antragstellung auf vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)

    Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Behörde die Ausstellung außerhalb der Dienstzeiten vornehmen muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Pfedelbach

    • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
    • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfalls persönlich in einer Passbehörde anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en