Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gunningen (Gemeinde Gunningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Lieferanschrift

    Rathausstraße 7

    78594 Gunningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine sind gerne nach Vereinbarung möglich. Schließzeiten durch Urlaub etc. werden gesondert angezeigt. In besonders dringenden Fällen können Sie sich zu den üblichen Öffnungszeiten an unsere Verwaltungsgemeinschaft Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen, Tel. 07425 25-0 wenden.) Mo 10:00 - 13:00 Uhr Di 10:00 - 13:00 Uhr Mi geschlossen Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gunningen.de

    Fax: 07424 9400039

    Telefon Festnetz: 07424 9400030

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en