Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Haupt- und Ordnungsamt (Haupt- und Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Rathaus: Bitte nutzen Sie die telefonischen Sprechzeiten zur Terminvereinbarung.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung und 14:30 - 18:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg