Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberkochen (Stadt Oberkochen)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Eugen-Bolz-Platz 1

    73444 Oberkochen

    Postfachadresse

    Postfach 13 49

    73444 Oberkochen

    Hausanschrift

    Eugen-Bolz-Platz 1

    73447 Oberkochen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 16:00 Uhr Di 10:00 - 16:00 Uhr Mi 10:00 - 16:00 Uhr Do 10:00 - 18:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit Mo 09:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7364 270

    Fax: +49 7364 2727

    E-Mail: rathaus@oberkochen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en