Leichenpass Ausstellung

    Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2748

    Fax: +49 7131 56 3089

    E-Mail: standesamt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en