Eheurkunde - Ausstellung beantragen
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Eheurkunden (deutsch oder international/ mehrsprachig) stellt das Standesamt der Universitätsstadt Tübingen aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
- Ort und Tag ihrer Geburten
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
- Ort und Tag der Eheschließung
- Namen der Ehegatten nach der Eheschließung
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
- eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
- bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Für Eheschließungen ab dem 1. Januar 2009 können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister ausgestellt werden. (Hinweis: Bis 31. Dezember 2008 wurden bei Eheschließungen von den Standesämtern Familienbücher angelegt, die jetzt als Heiratseintrag fortgeführt werden. Diese Familienbücher (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch) umfassten die Daten der ganzen Familie, einschließlich der bis Ende des Jahres 2008 geborenen Kinder. Aus diesen Familienbüchern können als Personenstandsurkunden nur Eheurkunden ausgestellt werden. Auf Wunsch kann als einfache öffentliche Urkunde eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ausgestellt werden, die jedoch nicht den gleichen Beweiswert wie eine Personenstandsurkunde hat.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Diese Verwandtschaft muss beispielsweise durch die Vorlage einer eigenen Geburtenkunde nachgewiesen werden.
Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, handeln aber beispielsweise im Auftrag, so wird die Urkunde direkt an die Person, für die die Urkunde beantragt wird, gesandt beziehungsweise kann von dieser abgeholt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
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Sie können alle Urkunden direkt beim Standesamt beantragen: Telefonisch (07071/204-1629 /-1461/-1534), schriftlich (Standesamt Tübingen, Postfach 2540, 72015 Tübingen) oder per E-Mail (standesamt@tuebingen.de). Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Online-Beantragung von Urkunden über einen Fremdanbieter von diesem Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Bei der Beantragung über den Online-Dienst service-bw geben Sie bitte immer das Datum des Ja-Wortes und den Namen des Partners/ der Partnerin an. Zusätzlich, wenn Sie derzeit nicht in Tübingen wohnen, die Postleitzahl 72070.
Die Urkunde erhalten Sie auf dem Postweg (Dauer rund zehn bis vierzehn Tage). Natürlich können Sie die Urkunden vorbestellen und nach voriger Terminvereinbarung abholen (bitte Ausweis nicht vergessen).
Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Anforderung beziehungsweise per E-Mail unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, den Verwendungszweck (zum Beispiel für Eheschließung) sowie, je nach Urkundenbestellung, Ihr Eheschließungsdatum und den Namen des Partners/ der Partnerin an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
Bitte beachten Sie:
Standesamtliche Urkunden sind nur gültig, wenn sie vom Standesamt ausgestellt wurden. Kopien von Urkunden, die von anderen Stellen (z.B. Polizei, Meldeamt, Schulen etc.) beglaubigt wurden, sind keine Urkunden. Das gleiche gilt für Kopien und Faxe von Urkunden.
Fristen
keine
Kosten
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- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 12 Euro
- Internationale Eheurkunde: je 12 Euro
- 10 Euro für Auskünfte aus den Personenstandsregistern, beispielsweise über die genaue Geburtszeit
- 8 Euro für eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (öffentliche Urkunde)
Bei Zusendung der Urkunde(n) erhalten Sie eine Rechnung; die Gebühren sind dann zu überweisen. Bitte geben Sie dabei das Buchungszeichen an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Wenn die deutsche Personenstandsurkunde im Ausland verwandet werden soll, ist eventuell eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Für Urkunden, die vom Standesamt Tübingen ausgestellt wurden, ist das Regierungspräsidium Tübingen (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Beglaubigung/Seiten/default.aspx) zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg