Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

    Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

    Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

    Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kanzach (Gemeinde Kanzach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausweg 6

    88422 Kanzach

    Lieferanschrift

    Rathausweg 6

    88422 Kanzach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Durch Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Rathauses können Sprechzeiten des Bürgermeisters kurzfristig entfallen. Wichtige Termine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, können jedoch gerne vorher telefonisch vereinbart werden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 17:00 - 19:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07582/8286

    Fax: 07582/933806

    E-Mail: info@gemeinde-kanzach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verbandsstandesamt (Verbandsstandesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    88422 Bad Buchau

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    88422 Bad Buchau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07582 808 0

    Fax: 07582 808 40

    E-Mail: standesamt@gvv-badbuchau.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
    • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
      Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie sie nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
    • Geburtsurkunde der Kinder
      Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie beispielsweise die Einbürgerungsurkunde verlangen.

    Voraussetzungen

    Die Eheschließenden

    • müssen volljährig sein,
    • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
    • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
    Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

    Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

    • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
    • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

    Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

    Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
    Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
    Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): EUR 65,00
    • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
    • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

    Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de