Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 50
74402 Gaildorf
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gaildorf
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht. - Geburtsurkunde der Kinder
Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
Hinweise für Gaildorf
Voraussetzungen sind:
Braut und Bräutigam
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gaildorf
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Gaildorf
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Fristen
Hinweise für Gaildorf
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gaildorf
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Gaildorf
- Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 60 Euro
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 30 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg