Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern
Hinweise für Korntal-Münchingen
Beschreibung
Hinweise für Korntal-Münchingen
Eheschließende (Verlobte), die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, müssen zusätzlich eine Geburtsurkunde jedes Kindes vorlegen.
Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Korntal-Münchingen (Stadt Korntal-Münchingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 14 05
70810 Korntal-Münchingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korntal-Münchingen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken. - beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde
- wenn eine Lebenspartnerschaft begründet war: einen Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde der Kinder
Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. Einbürgerungsurkunde).
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korntal-Münchingen
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Korntal-Münchingen
Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung).
Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Fristen
Hinweise für Korntal-Münchingen
Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Bearbeitungsdauer
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Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.
Kosten
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- Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: 30 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise entstehen, wenn die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts vorgenommen wird.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg