Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Hinweise für Tübingen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Tübingen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

    Sterbeurkunden (deutsch oder international/ mehrsprachig) sowie beglaubigte Abschriften des Sterberegisters (mit Hinweisen) erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes.

    Die Sterbeurkunde enthält

    • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • gegebenenfalls Geburtsnamen,
    • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
    • den letzten Wohnsitz,
    • den Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
    • den Sterbeort und
    • den Zeitpunkt des Todes.

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

    Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachabteilung Standesamt (Fachabteilung Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmiedtorstraße 4

    Postfach 25 40

    72070 Tübingen

    Hausanschrift

    Schmiedtorstraße 4

    72070 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 204 1534

    Fax: 07071 204 41420

    E-Mail: standesamt@tuebingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tübingen

    • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
    • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
    • Darüber hinaus können erforderlich sein:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses
      • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tübingen

    • Sie sind 16 Jahre alt.
    • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
      • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
      • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
      • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

    Diese Verwandtschaft muss beispielsweise durch die Vorlage einer eigenen Geburtenkunde nachgewiesen werden.

    Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, handeln aber beispielsweise im Auftrag, so wird die Urkunde direkt an die Person, für die die Urkunde beantragt wird, gesandt beziehungsweise kann von dieser abgeholt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tübingen

    Sie können alle Urkunden direkt beim Standesamt beantragen: Telefonisch (07071/204-1629 /-1461/-1534), schriftlich (Standesamt Tübingen, Postfach 2540, 72015 Tübingen) oder per E-Mail (standesamt@tuebingen.de). Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Online-Beantragung von Urkunden über einen Fremdanbieter von diesem Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

    Bei der Beantragung über den Online-Dienst service-bw geben Sie bitte immer das Sterbedatum der verstorbenen Person und deren Namen an. Zusätzlich, wenn Sie derzeit nicht in Tübingen wohnen, die Postleitzahl 72070.

    Die Urkunde erhalten Sie auf dem Postweg (Dauer rund zehn bis vierzehn Tage). Natürlich können Sie die Urkunden vorbestellen und nach voriger Terminvereinbarung abholen (bitte Ausweis nicht vergessen).

    Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Anforderung beziehungsweise per E-Mail unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, den Verwendungszweck (zum Beispiel für Sterbeurkunde) sowie, je nach Urkundenbestellung, das Sterbedatum und den Namen der verstrobenen Person an.

    Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

     

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Bitte beachten Sie:

    Standesamtliche Urkunden sind nur gültig, wenn sie vom Standesamt ausgestellt wurden. Kopien von Urkunden, die von anderen Stellen (z.B. Polizei, Meldeamt, Schulen etc.) beglaubigt wurden, sind keine Urkunden. Das gleiche gilt für Kopien und Faxe von Urkunden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Tübingen

    • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je 12 Euro
    • Internationale Sterbeurkunde: je 12 Euro

    Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

    • die Krankenkasse,
    • die gesetzliche Rentenversicherung und
    • das Versorgungs- und Sozialamt.

    Bei Zusendung der Urkunde(n) erhalten Sie eine Rechnung; die Gebühren sind dann zu überweisen. Bitte geben Sie dabei das Buchungszeichen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tübingen

    Wenn die deutsche Personenstandsurkunde im Ausland verwandet werden soll, ist eventuell eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Für Urkunden, die vom Standesamt Tübingen ausgestellt wurden, ist das Regierungspräsidium Tübingen (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Beglaubigung/Seiten/default.aspx) zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en