Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Wenn Sie innerhalb von Friedrichshafen umziehen, müssen Sie der Stadtverwaltung Ihre neue Adresse mitteilen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7546 92450
Internet
Ortsverwaltung Kluftern (Ortsverwaltung Kluftern)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7544 959000
Internet
Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52140
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52142
Internet
Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 507 0
E-Mail: info@ailingen.de
Internet
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 52157
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Friedrichshafen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Hinweise für Friedrichshafen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Friedrichshafen
Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung.
Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Bitte beachten Sie, dass man ab dem 16. Lebensjahr selbständig meldepflichtig ist und somit ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben muss.
Fristen
Hinweise für Friedrichshafen
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Friedrichshafen
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friedrichshafen
Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg