Wohnsitz Änderung

    Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 40

    77793 Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Hausanschrift

    Hauptstraße 38

    77793 Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: willmann@gutach-schwarzwald.de

    Telefon Festnetz: 07833938840

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
    • Ausweise der Familienangehörigen
      Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

    Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

    • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
    • diese mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Die Ummeldung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en