Wohnsitz Änderung

    Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit Ausländerbüro (Bürgerservice mit Ausländerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 883477

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Telefon Festnetz: +49 7851 883480

    Fax: +49 7851 881102

    E-Mail: buergerservice@stadt-kehl.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Auenheim (Ortsverwaltung Auenheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Raiffeisenstraße 3

    77694 Auenheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 4208

    Fax: +49 7851 3170

    E-Mail: ortsverwaltung.auenheim@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Bodersweier (Ortsverwaltung Bodersweier)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Korker Straße 1

    77694 Bodersweier

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 344

    Telefon Festnetz: +49 7853 247

    Fax: +49 7853 1518

    E-Mail: ortsverwaltung.bodersweier@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Goldscheuer (Ortsverwaltung Goldscheuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Römerstraße 62

    77694 Goldscheuer

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 969815

    Fax: +49 7854 969819

    E-Mail: ortsverwaltung.goldscheuer@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hohnhurst (Ortsverwaltung Hohnhurst)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hanauerlandstraße 12

    77694 Hohnhurst

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 16:30 - 18:30 Uhr Di 10:30 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7854 987240

    Fax: +49 7854 987241

    E-Mail: ortsverwaltung.hohnhurst@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Kork (Ortsverwaltung Kork)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Herrenstraße 1

    77694 Kork

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 620380

    Fax: +49 7851 6203819

    E-Mail: ortsverwaltung.kork@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Leutesheim (Ortsverwaltung Leutesheim)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bodersweierer Straße 2

    77694 Leutesheim

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 332

    Fax: +49 7853 998215

    E-Mail: ortsverwaltung.leutesheim@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Neumühl (Ortsverwaltung Neumühl)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Elsäßer Straße 41

    77694 Neumühl

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 13:00 Uhr Di 09:00 - 13:00 Uhr Mi 09:00 - 13:00 Uhr Do 09:00 - 13:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7851 8999790

    Fax: +49 7851 480686

    E-Mail: ortsverwaltung.neumuehl@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Odelshofen (Ortsverwaltung Odelshofen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hebelstraße 11

    77694 Odelshofen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7852 2330

    Fax: +49 7852 937278

    E-Mail: ortsverwaltung.odelshofen@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Querbach (Ortsverwaltung Querbach)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Albert-Walter-Straße 18

    77694 Querbach

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 10:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 240

    E-Mail: ortsverwaltung.querbach@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Zierolshofen (Ortsverwaltung Zierolshofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    77694 Kehl

    Besucheranschrift

    Klausenstraße 1

    77694 Zierolshofen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 15:00 - 17:00 Uhr Di geschlossen Mi 10:30 - 12:30 Uhr Do 15:00 - 17:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7853 315

    E-Mail: ortsverwaltung.zierolshofen@stadt-kehl.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
    • Ausweise der Familienangehörigen
      Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
    • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

    Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

    Voraussetzungen

    Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 17 Anmeldung, Abmeldung
    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
    • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

    • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
    • diese mit Ihnen umziehen.

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en