Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
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Bürgerservice Innenstadt (Bürgerservice Innenstadt)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
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Bürgerservice Rheinau (Bürgerservice Rheinau)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
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Bürgerservice Lindenhof (Bürgerservice Lindenhof)
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Bürgerservice Friedrichsfeld (Bürgerservice Friedrichsfeld)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Mi geschlossen Do 09:00 - 12:30 nur mit Terminvereinbarung und 13:00 - 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung Fr geschlossen
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Fax: 0621 293 2942
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Bürgerservice Neckarstadt (Bürgerservice Neckarstadt)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 ohne Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
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Bürgerservice Sandhofen (Bürgerservice Sandhofen)
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Bürgerservice Schönau (Bürgerservice Schönau)
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Bürgerservice Vogelstang (Bürgerservice Vogelstang)
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Bürgerservice Neuhermsheim (Bürgerservice Neuhermsheim)
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Bürgerservice Neckarau (Bürgerservice Neckarau)
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Bürgerservice Waldhof (Bürgerservice Waldhof)
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Bürgerservice Wallstadt (Bürgerservice Wallstadt)
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Bürgerservice Feudenheim (Bürgerservice Feudenheim)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Do 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
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Bürgerservice Käfertal (Bürgerservice Käfertal)
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Bürgerservice Seckenheim (Bürgerservice Seckenheim)
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erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg