• Zaberfeld (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Wohnsitz Änderung

Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Bürgerbüro (Bürgerbüro)

Adresse

Hausanschrift

Schloßberg 5

74374 Zaberfeld

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Do 10:00 - 12:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: einwohnermeldeamt@zaberfeld.de

Fax: 07046 9626 26

Telefon Festnetz: 07046 9626 0

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Ausweise der Familienangehörigen
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (PDF)

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Handlungsgrundlage(n)

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Rechtsbehelf

Keiner

Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

Kosten

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en