Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Hinweise für Lichtenwald
Beschreibung
Hinweise für Lichtenwald
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
⚠️ Diese Leistung ist nur vor Ort möglich. Bitte bringen Sie das verlinkte Formular ausgefüllt mit. ⚠️
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
- Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen. - Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Voraussetzungen
Hinweise für Lichtenwald
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lichtenwald
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
- diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
- diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg